SC Sturmvogel Magdeburg e.V.
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Aktuelles

Liebe Sportfreunde,

heute erhielten wir die folgende Nachricht aus dem Fachbereich Schule und Sport der Stadt Magdeburg. Wir bitten euch, die Anordnung unbedingt zu befolgen. Im Anhang die "Zweite Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" (Link auf ein PDF-Dokument).

Der Vorstand

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.10.2020 gilt für alle kommunalen Sportstätten und Bäder, einschließlich kommunaler Sportstätten, die an Sportvereine zur vorrangigen Nutzung überlassen werden, Folgendes:

Vom 2. November 2020 bis 30. November 2020 ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Ausgenommen hiervon sind der:

  1. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, soweit dieser nicht auf öffentlichen und privaten Sportstätten stattfindet,
  2. Sportbetrieb von Berufssportlern,
  3. Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
  4. Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Standorten der Eliteschulen des Sports, Sportgymnasium Magdeburg und Sportsekundarschule "Hans-Schellheimer" beschult werden,
  5. Rehabilitationssport

Für den zugelassenen Sportbetrieb gelten folgende Einschränkungen

  1. die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht;
  2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten;
  3. die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt und
  4. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung der Sportanlage oder des Schwimmbades erfordert die Erlaubnis des Fachbereiches Schule und Sport der Landeshauptstadt Magdeburg.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
André Willms

Landeshauptstadt Magdeburg
Fachbereich Schule und Sport
Gerhart-Hauptmann-Str. 24 -26
39108 Magdeburg
Tel.: 0391 5403022
Fax.:0391 5403043

 

 

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